11.03.2021

Pressemitteilung für unseren Mandanten Martin Przondziono vom 11.03.2021

Im Namen unseres Mandanten Martin Przondziono nehmen wir Bezug auf die Entscheidung des Landgerichts Paderborn vom 11. März 2021 in der Sache Martin Przondziono ./. SC Paderborn 07 Management GmbH (Aktenzeichen 4 O 400/20).

Nach telefonischer Mitteilung der Pressestelle des Landgerichts Paderborn vom 11.03.2021 hat das Gericht die Klage von Martin Przondziono gegen die fristlose Kündigung seines Geschäftsführervertrages durch den SC Paderborn vom 04.05.2020 zurückgewiesen. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Martin Przondziono wird in dieser Angelegenheit Berufung einlegen.

„Wir halten diese Entscheidung des Landgerichts für falsch und werden daher in die Berufung gehen, damit das Urteil aufgehoben wird. Herr Przondziono hat sich gegenüber dem SC Paderborn stets loyal verhalten und tut dies auch weiterhin. Die fristlose Kündigung war in jedem Fall unberechtigt. Wir sind sehr zuversichtlich, dass das Oberlandesgericht dies genauso sehen wird“, so Dr. André Soldner.

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