“Wenn der Verein alle geforderten Hygiene-Vorschriften einhält und die zuständigen Behörden den Trainings- und Spielbetrieb in der Bundesliga zulassen, kann einem Fußballprofi das Erscheinen am Arbeitsplatz angeordnet werden”, sagt Jörg von Appen, einer der führenden deutschen Sportjuristen im Gespräch mit SPORT1.
“Der Spieler muss dann zum Training oder zum Spiel kommen. Er müsste schon erhebliche Bedenken anmelden, um diesen Grundsatz auszuhebeln.”
Im Fall Verstraete wäre daher unter Umständen eine Ausnahme möglich. “Gehört der Spieler selbst einer Risikogruppe an oder gibt es in der häuslichen Familie Risikogruppen, muss man sich den Einzelfall ansehen”, urteilt von Appen. “Danach ist zu entscheiden, ob der Spieler an seinem Arbeitsplatz erscheinen müsste.”
DFL-Boss Christian Seifert hatte zuletzt betont, dass es jedem Fußball-Profi selbst überlassen sei, wie er in Corona-Zeiten handelt. “Gesundheitsminister Jens Spahn hat zu Recht betont, dass es erst einmal um Eigenverantwortung geht. Wer das Virus nicht hat, kann es nicht weitertragen. Millionen von Menschen gelingt das gut, dies sollte auch Profi-Fußballern, Trainern und Mitarbeitern gelingen. Insofern muss es jeder für sich entscheiden”, sagte Seifert im SPORT1-Interview.
Auch von Appen hält es nicht für der Sache dienlich, wenn Profis gegen ihren Willen zu Training und Spiel gedrängt würden.
“Letztendlich ist aber aus meiner Sicht die Einbindung in die und Abstimmung der jeweiligen Maßnahmen und des Trainingsbetriebes mit allen Beteiligten entscheidend”, meint er. “Zwang auszuüben, selbst wenn dies rechtlich möglich ist, halte ich für die falsche Herangehensweise.”