13.04.2021

Ausbildungsentschädigung 2.0 – Neue FIFA-Regelungen zur Zahlung von Ausbildungsentschädigungen bei internationalen Transfers

Heute Talent – Morgen Profifußballer? Bevor dieser Traum in Erfüllung geht, durchlaufen die meisten Spieler Stationen bei mehreren Clubs, die an ihrer Ausbildung mitwirken. Tatsächlich haben die Clubs, die in die Ausbildung junger Spieler investieren, einen großen Anteil an deren Entwicklung. Die FIFA legt in ihrem Reglement fest, dass Clubs, in denen junge Spieler ausgebildet werden, finanziell belohnt werden sollen, wenn es einem ihrer Spieler gelingt, Profifußballer zu werden. Allerdings hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die bisherigen FIFA-Regelungen zur Zahlung von Ausbildungsentschädigungen in der Praxis an ihre Grenzen stoßen. Insbesondere in den letzten Jahren wurden deutlich weniger Zahlungen geleistet, als eigentlich fällig geworden sind. Um die Prozesse zur Zahlung von Ausbildungsentschädigungen zukünftig zu verbessern, sieht die FIFA mit dem sogenannten FIFA Clearing House System die Einrichtung einer zentralen Abrechnungsstelle vor, über die jegliche Zahlungen von Ausbildungsentschädigungen bei internationalen Transfers abgewickelt werden sollen.

Wann besteht ein Anspruch auf Ausbildungsentschädigung?
Grundsätzlich besteht laut FIFA-Reglement ein Anspruch auf Ausbildungsentschädigung, (1) wenn der Spieler erstmalig nach einem internationalen Transfer als Berufsspieler registriert wird und (2) bei jedem späteren Transfer eines Berufsspielers zwischen zwei Clubs, die nicht demselben Nationalverband angehören. In beiden Fällen bestehen Ansprüche auf Zahlung einer Ausbildungsentschädigung bis zum Ende der Spielzeit, in welcher der Spieler 23 Jahre alt wird. [1]

Wer hat Anspruch auf eine Ausbildungsentschädigung?
Wenn ein Spieler erstmalig nach einem internationalen Transfer als Berufsspieler registriert wird, haben grundsätzlich alle Clubs, die zwischen dem 12. und 21. Lebensjahr des Spielers an dessen Ausbildung mitgewirkt haben, Anspruch auf eine Ausbildungsentschädigung. [2] Bei einem späteren Transfer eines Berufsspielers hat hingegen nur noch der letzte den Spieler abgebende Club Anspruch auf eine Ausbildungsentschädigung. [3] Im Gegensatz zum Solidaritätsbeitrag, der bei jedem ablösepflichtigen Transfer eines Berufsspielers mit internationalem Bezug anfällt, hat jeder ausbildende Club demnach nur einmalig Anspruch auf eine Ausbildungsentschädigung.

Wie berechnet sich die Höhe der Ausbildungsentschädigung bislang?
Grundsätzlich berechnet sich die Ausbildungsentschädigung nach dem finanziellen Aufwand, den der neue Club gehabt hätte, wenn er den Spieler selbst ausgebildet hätte. [4] Zur Berechnung der sogenannten Trainingskosten müssen alle Nationalverbände ihre Clubs basierend auf ihren finanziellen Aufwendungen für die Ausbildung junger Spieler in höchstens vier Kategorien einteilen. Diese Listen werden jährlich aktualisiert und zusammen mit einer Aufstellung der Trainingskosten, die pro Kategorie festgelegt werden, auf der Website der FIFA veröffentlicht. [5] Ein Club aus der 1. Bundesliga ist beispielsweise in die Kategorie 1 der UEFA eingruppiert, für die Trainingskosten von EUR 90.000,00 pro Jahr angesetzt werden.

Bei der erstmaligen Registrierung als Berufsspieler berechnet sich die Ausbildungsentschädigung durch die Multiplikation der Trainingskosten des neuen Clubs mit der Anzahl der Trainingsjahre im Alter von 12 bis 21 Jahren. Für die ersten vier Jahre ist hierbei allerdings immer die Kategorie 4 zugrunde zu legen, um zu verhindern, dass die Ausbildungsentschädigung für besonders junge Spieler unverhältnismäßig hoch angesetzt wird. Bei einem Transfer zu einem späteren Zeitpunkt berechnet sich die Ausbildungsentschädigung durch die Multiplikation der Trainingskosten des neuen Clubs mit der Anzahl der Trainingsjahre beim ehemaligen Club. [6]

Welche Probleme gibt es bei der Durchsetzung von Ausbildungsentschädigungsansprüchen?
Grundsätzlich gilt für die Bezahlung der Ausbildungsentschädigung eine Frist von 30 Tagen ab der Registrierung des Spielers. Ein großes Problem der bisherigen Praxis ist jedoch, dass eine Vielzahl an Clubs den Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf Ausbildungsentschädigungen verspätet oder auch gar nicht nachkommt. Diese Entwicklung hat sich insbesondere in den letzten Jahren deutlich verschärft. Zudem gab es in der Vergangenheit viel Kritik an der Festsetzung der Höhe der Ausbildungsentschädigung. So ist die Berechnung der Ausbildungsentschädigung im Einzelfall nicht immer ganz eindeutig und entspricht zum Teil nicht dem tatsächlichen finanziellen Aufwand der Ausbildung. Dadurch kommt es regelmäßig zu Uneinigkeiten bezüglich der korrekten Höhe der Ausbildungsent-schädigung.

Welche Änderungen sieht die Reform der FIFA vor?
Um die Zahlung von Ausbildungsentschädigungen zukünftig besser zu organisieren, hat die FIFA im Jahr 2019 beschlossen, das sogenannte FIFA Clearing House System einzuführen. Dieses System sieht eine automatische Abwicklung aller Zahlungen über eine zentrale Abrechnungsstelle und somit eine effizientere Verteilung und Auszahlung von Ausbildungsentschädigungen zwischen den Clubs vor.

Das FIFA Clearing House wird als eine eigenständige Einheit unter der vollständigen Kontrolle der FIFA eingerichtet und ist für die Abwicklung von Zahlungen im Zusammenhang mit Ausbildungsentschädigungen zwischen Clubs auf der ganzen Welt zuständig. Die FIFA berechnet die Ausbildungsprämien und leitet diese an das FIFA Clearing House zur Durchführung aller erforderlichen Kontrollen weiter. Das FIFA Clearing House soll insbesondere sicherstellen, dass die vom neuen Club geleisteten Zahlungen korrekt an die ausbildenden Vereine verteilt werden. Grundlage für dieses System ist die weltweite Verwendung von elektronischen Spielerpässen, durch die für jeden Spieler ab 12 Jahren erfasst wird, für welche Clubs er registriert wird. Die Zahlungsabwicklungen werden in Übereinstimmung mit den nationalen und internationalen Finanzvorschriften einschließlich der geltenden Anti-Geldwäsche-Gesetze durchgeführt.

Zudem wird ein Fonds zur teilweisen Finanzierung der Zahlung von Ausbildungsentschädigungen eingerichtet. Der Fonds soll durch eine zusätzliche Abgabe von 1 % auf die Transfergebühren finanziert werden. Die FIFA hat angekündigt, dass das FIFA Clearing House im Laufe des Jahres 2021 damit beginnen wird, diese Ausbildungsabgabe zu erheben. Ein genaues Datum für die Einführung der Abgabe steht derzeit allerdings noch nicht fest. In einer einjährigen Übergangsfrist soll geprüft werden, ob die Ausbildungsabgabe zur Finanzierung des Fonds tatsächlich ausreicht. Weitere Einzelheiten, insbesondere zur genauen Verteilung der Ausbildungsabgabe, sind derzeit noch nicht veröffentlicht.

Darüber hinaus sammelt die FIFA Daten von Clubs sämtlicher Mitgliedsverbände, um in Zusammenarbeit mit den Konföderationen und den Mitgliedsverbänden konkrete Parameter für die Kategorisierung der Clubs und die Berechnung der Trainingskosten festzulegen. Ziel ist, die Einteilung der Vereine in die jeweilige Ausbildungskosten-Kategorie nicht mehr pauschal anhand der jeweiligen Ligazugehörigkeit, sondern auf individueller Basis vorzunehmen.

Die vollständige Implementierung der Ausbildungsentschädigung 2.0 soll im Juli 2022 vollzogen sein. Während der Übergangszeit zahlen und erhalten die Clubs Ausbildungsentschädigungen weiterhin nach den bestehenden Regelungen. Sobald das FIFA Clearing House seinen Betrieb im Laufe des Jahres 2021 aufnimmt, sollen jedoch alle Zahlungen von Ausbildungsentschädigungen hierüber abgewickelt werden.  

[1] Art. 20 i. V. m. Anhang 4 Art. 2 Nr. 1 des FIFA-Reglements bezüglich des Status und Transfer von Spielern (RSTP)
[2] Anhang 4 Art. 3 Nr. 1 S. 1 i. V. m Art. 1 Nr. 1 RSTP
[3] Anhang 4 Art. 3 Nr. 1 S. 3 RSTP
[4] Anhang 4 Art. 5 Nr. 1 RSTP
[5] Anhang 4 Art. 4 RSTP
[6] Anhang 4 Art. 5 Abs. 2 und 3 RSTP  

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