21.07.2022

Pressemitteilung vom 21.07.2022

Im Namen unserer Mandantin Nathalie Volk, alias Miranda DiGrande, nehmen wir Bezug auf die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 18. Juli 2022 in der Sache Seven.One Entertainment Group GmbH sowie RedSeven Entertainment GmbH gegen Nathalie Volk.

Wir begrüßen die Entscheidung der Kammer, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Produktionsfirma des TV-Casting-Formates „Germany’s next Topmodel“ teilweise zurückzuweisen.

Inhaltlich hatte sich das Gericht mit kritischen Äußerungen unserer Mandantin zum TV-Format „Germany’s next Topmodel“ auseinanderzusetzen, welche unserer Mandantin per einstweiliger Verfügung untersagt werden sollten. Mit dem Unterlassungsbegehren drangen die für das TV-Format „Germany’s next Topmodel“ verantwortlichen Gesellschaften jedoch nur teilweise durch.

Das Landgericht Hamburg hat nun unter anderem festgestellt, dass wahrheitsgemäß über Vorkommnisse am Set von „Germany’s next Topmodel“ berichtet werden darf.

Unsere Mandantin zog sich im Jahr 2014 im Alter von damals 16 Jahren während der Dreharbeiten zu „Germany‘s next Topmodel“ bei einem Casting durch einen Sturz eine Verletzung zu. Nach Angaben der Produktion wurde diese unmittelbar nach dem Sturz von einem Sanitäter am Set begutachtet. Die ärztliche Untersuchung fand zwei Tage nach dem Sturz statt.

Die Model-Show „Germany’s next Topmodel” ist zuletzt durch die Enthüllungen mehrerer ehemaliger Kandidatinnen massiv in Kritik geraten.

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